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   BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97   

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https://dejure.org/1997,3699
BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97 (https://dejure.org/1997,3699)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1997 - 4 StR 31/97 (https://dejure.org/1997,3699)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1997 - 4 StR 31/97 (https://dejure.org/1997,3699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach Jugendrecht bei nicht vollständiger Erledigung einer bereits verhängten Jugendstrafe - Absehen von der Einbeziehung einer früheren Verurteilung - Voraussetzung für die Anwendung von § 31 Abs. 3 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31, § 105

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 387
  • StV 1998, 343
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
    Die Entscheidung hat sich ausschließlich am Erziehungszweck zu orientieren und ist nach den Umständen des konkreten Falles zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 37, 42).

    Um § 31 Abs. 3 JGG anwenden zu können, müssen Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGHSt 36, 42 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH StV 1996, 273 m.w.N.).

  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96

    Jugendstrafe (Einbeziehung eines erledigten Rechtsfolgenausspruchs in ein neues

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
    Da die durch das Urteil des Amtsgerichts Warburg verhängte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bereits abgelaufen war, ist eine Einbeziehung dieser erledigten Rechtsfolge nicht mehr möglich (BGH NJW 1997, 472, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95

    Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
    Um § 31 Abs. 3 JGG anwenden zu können, müssen Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGHSt 36, 42 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH StV 1996, 273 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67

    Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
    Die Entscheidung hat sich ausschließlich am Erziehungszweck zu orientieren und ist nach den Umständen des konkreten Falles zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 37, 42).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge;

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 42 ff.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 f.; Beschluss vom 8. April 1997 - 4 StR 31/97, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 77; Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590).
  • KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23

    Vergewaltigung, erzwungener Oralverkehr

    Von der Einbeziehung einer früheren Verurteilung kann zwar aus erzieherischen Zweckmäßigkeitserwägungen (§ 31 Abs. 3 S. 1 JGG) abgesehen werden, hierfür müssen aber Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1997, 387, 388).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04

    Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273; BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08

    Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer

    Hierbei ist anerkannt, dass von der Einbeziehung der früheren Verurteilung aus Gründen der erzieherischen Zweckmäßigkeit dann abgesehen werden kann, wenn bei einer Einheitsstrafe wegen deren Höhe eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung nicht mehr zulässig wäre (§ 21 Abs. 1, 2 JGG), eine solche Aussetzung aus erzieherischen Gründen jedoch noch zu vertreten ist (vgl. BGH NStZ 1997, 387; BGH NStZ-RR 1996, 120).
  • LG Köln, 28.07.2020 - 117 KLs 4/20
    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert erzieherisch besonders gewichtige Gründe, die das Nebeneinander zweier oder mehrerer selbständiger Sanktionen geboten erscheinen lassen (BGH NStZ 1997, 387).
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